Allgemeine Geschäfts- und Vermietbedingungen
1.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteile aller
Vertragsverhältnisse zwischen dem Unternehmen Candy Queen und Ihrem Vertragspartner (nachfolgend Mieter
genannt). Zusätzlich oder abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
Der Mieter bestätigt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von diesen
Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und erkennt diese damit voll an.
2.
Sämtliche Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen.
3.
Die Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die
Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung bedürfen zur
Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Absprachen gelten als nicht erfolgt.
Ein Auftrag kommt durch die Unterzeichnung der Auftragsbestätigung durch den
Mieter und den Vermieter zustande.
4.
Bei Rücktritt des Vertrags durch den Mieter bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
fallen 50% Stornogebühren an, bei Rücktritt bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn
25% Stornogebühren in Höhe des Gesamtauftragswertes. Bei Rücktritt am
Veranstaltungstag oder am Vortag fallen 100% Stornogebühren an.
5.
Die Rechnungen sind, falls nichts anderes vereinbart wurde, am Tage der Abholung
der Geräte od. am Tage der Veranstaltung in bar ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach
Absprache kann die Bezahlung auch auf Rechnung erfolgen (per Überweisung).
6.
Bei Anlieferung oder Abholung der Mietgegenstände, hat der Mieter unverzüglich
erkennbare Mängel zu prüfen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Die
Übernahme der Geräte gilt als Bestätigung der Funktionstüchtigkeit u. v.
vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand.
7.
Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietgegenstände in vollem Umfang für diese
verantwortlich. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden oder Unfälle.
Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften sind vom Mieter zu beachten. Der
Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass mindestens eine erwachsene Person permanent
zur Betreuung der Mietgegenstände abgestellt wird. Bei Beschädigungen werden die
Reparaturkosten/ bei Verlust der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Die
Reparatur durch den Mieter ist nicht statthaft. Bei fernmündlich aufgegebenen Daten oder Änderungen
übernimmt unser Unternehmen keine Haftung für die Richtigkeit der übertragenen
Daten. Unser Unternehmen ist berechtigt, die Daten unserer Kunden in einer
Datenbank zu sammeln, zu speichern und sie im Rahmen unseres Unternehmens
beliebig zu nutzen.
8.
Der Mieter stellt sicher, dass am Aktionsort der Aufbau, sowohl die Zufahrt mit
großem Transporter für den Auf- und Abbau (Be- und Entladen) möglich ist. Für den
Aufbau der Geräte wird eine ebene, saubere Fläche benötigt, z. B. Gras, Teer, Asphalt.
Soweit eine Sondergenehmigung für die Zufahrt zum Veranstaltungsort eingeholt
werden muss, so obliegt dies dem Mieter. Evtl. anfallende GEMA- Gebühren trägt der
Mieter. Bei einer vom Ordnungsamt verlangten TÜV Abnahme vor Ort trägt der
Veranstalter/ Mieter diese Mehrkosten.
Zu Werbezwecken werden bei unseren
Veranstaltungen Film- und Fotoaufnahmen angefertigt. Mit Vertragsabschluss gibt der
Auftraggeber seine Einwilligung zur Speicherung, für Werbemaßnahmen und
Veröffentlichung der Aufnahmen